Pflicht zum Tragen medizinischer Masken im Gottesdienst

Aufgrund der aktuellen diözesanen Verordnung müssen ab sofort ALLE Personen im Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Als „medizinische Masken“ gelten sogenannte OP-Masken (Einwegmasken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.