Neuregelung für den Ordnerdienst

Nicht nur der Mindestabstand der Gottesdienstbesucher wurde reduziert, es wurde auch die Altersobergrenze für Ordnerinnen und Ordner für die Gottesdienste nach oben erweitert. Wer also unter 60 Jahre alt und keine Vorerkrankung im Sinne der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts hat, kann diesen wichtigen Dienst ausüben. Das Abhaken der Anmeldelisten entfällt, da keine Voranmeldung mehr nötig ist. Trotz aller Lockerungen können Gottesdienste nur stattfinden, wenn genügend Ordner*innen da sind. Wenn Sie also Interesse haben, rufen Sie einfach im Pfarrbüro an. Vielen Dank schon mal!