Neue Regelung für Ordnerdienste

Das Robert-Koch-Institut hat die Vorgaben für den Ordnerdienst umformuliert. So fällt die Altersobergrenze von 60 Jahren weg. Jede/Jeder ab 18 Jahren, die/der sich gesund fühlt und keiner Risikogruppe angehört, kann diesen Dienst versehen. Wenn Sie sich also vorstellen können, diese Aufgabe hin und wieder zu übernehmen und damit u.a. die bereits tätigen Ordnerinnen und Ordner zu unterstützen, oder wenn Sie jemanden kennen, den wir ansprechen könnten, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro.